

Dienstradleasing für Ihr Unternehmen - wir beraten Sie gern
Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Fitness, finanzielle Vorteile - es gibt zahlreiche Gründe als Unternehmer den eigenen Angestellten die Möglichkeit eines Dienstradleasings anzubieten. Allerdings haben Sie als Entscheider auch die Qual der Wahl. Mit welchem Leasingunternehmen soll ich zusammenarbeiten?
Welche Verpflichtungen entscheiden für mich? Was passiert mit dem Dienstrad, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?
Die Fragen möchten wir Ihnen gern beantworten und Sie damit auf dem Weg zum ersten Dienstrad Ihres Unternehmens begleiten. In Sachsen und im Süden Sachsen-Anhalts steht Ihnen unser anbieterunabhängiger Dienstrad-Experte Michael Dietze mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin - gern auch in Ihrem Unternehmen.
Die wichtigsten Fragen
Kommen da nicht Mehrkosten und viel Verwaltungsaufwand auf mich zu?
Nein, der Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung eines Dienstradantrages summiert sich im Schnit auf sieben Minuten. Kosten hierfür entstehen Ihnen nicht.Allerdings können die Anschaffung Ihres Mitarbeiters fördern, indem Sie Zuschüsse zu den Monatsraten gewähren, die Versicherung des Rades übernehmen oder dessen Inspektionen finanzieren.
Darf mein Mitarbeiter das Rad auch privat nutzen?
Ja - natürlich! Aufgrund der Ein-Prozent-Regelung, die seit November 2012 auch für Diensträder gilt, kann ein Dienstrad auch oder ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.So tut Ihr Mitarbeiter nicht nur auf dem Dienstweg etwas für seine Gesundheit, sondern auch in seiner Freizeit.
Was passiert mit dem Rad beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen?
Sollte Ihr Mitarbeiter selbst das Unternehmen verlassen wollen, hat er die Wahl, dass Rad auszulösen oder es in einen Leasingvertrag bei seinem neuen Arbeitgeber zu übernehmen.Sollte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von unternehmerischer Seite erfolgen, kann der Leasingvertrag vom Unternehmen oder einem anderen Mitarbeiter fortgeführt werden.